Nix da mit schnüffeln
So ließen sich etwa auf Computern und Speichermedien "eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten Tätigkeiten des Nutzers finden". Die Vernetzung solcher Systeme etwa via Internet eröffne "technische Zugriffsmöglichkeiten", um solche Daten "auszuspähen" oder gar "zu manipulieren".sagt das Verfassungsgericht.
Aus diesen Gefahren folge ein "grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis"
Schäuble wird das nicht gutfinden, aber zur Not wird er wohl wieder das Grundgesetz entsprechend anpassen wollen, hatten wir ja alles schonmal.
So darf ein Eingriff in das IT-Grundrecht nur vorgesehen werden, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür gibt, dass eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" besteht wie:Sehn se Herr Schäuble, da lässt sich doch bestimmt was draus zurechtbiegen. Irgendeine Bedrohung für die Grundlagen des Staates lässt sich doch im Falle eine Falles immer konstruieren.
- "Leib, Leben und Freiheit der Person" oder
- "Güter der Allgemeinheit", deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

Ulf_ | 27.02.2008 | 23:04:09