Völlig merkbefreit nennt man sowas.
Die GEZ ... mahnt akademie.de ab, weil die Informationsseite angeblich falsche bzw. nicht existente Begriffe verwendet. So beanstandet die GEZ, dass bei akademie.de von GEZ-Gebühren statt beamtendeutsch korrekt von gesetzlichen Rundfunkgebühren die Rede ist.
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Begründet wird das Unterlassungsbegehren mit der Behauptung, akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen.
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Quelle: law blog
akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen?
Öhm, sorry, aber das hat die GEZ auch so schon.
Imho selbst verschuldet.
Über eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" soll akademie.de für jede weitere öffentliche Verwendung eines Verbotsworts 5.100 Euro an die GEZ bezahlen.
Quelle: akademie.de
Die normalen gesetzliche Rundfunkgebühren und gesetzlichen Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte reichen wohl nicht mehr.
Also vermeidet alle die auf der
Liste der nicht existenten Begriffe, die offenbar nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen, vorhandenen nicht existenten Begriffe, die offenbar nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen, damit ihr nicht in den Verdacht kommt, durch die Verwendung von nicht existenten Begriffen, die offenbar nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen, ein negatives Image der GEZ hervorrufen zu wollen.
Lernt diese am Besten auswendig und verwendet die korrekten, im feinsten Beamtendeutsch gehaltenen Begriffe auch in eurem normalen Sprachgebrauch, damit ihr nicht aus Versehen durch die Verwendung von nicht existenten Begriffen, die offenbar nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen, ein negatives Image der GEZ hervorruft.
Ja ist denn schon wieder Karneval?
[Update]
Es ist kein Karneval.
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